Amtliche Meldung

Praktikumsprämie für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein

Gute Nachrichten für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein: Sie können auch in diesem Jahr wieder eine Prämie erhalten, wenn sie in ihrer Ferienzeit ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb in Schleswig-Holstein absolvieren. Das Land stellt dafür Mittel aus dem Landeshaushalt bereit. Schülerinnen und Schüler erhalten je Praktikumswoche 120 Euro. Es können maximal zwei Wochen beantragt werden.

Voraussetzungen:

Freiwilliges Praktikum während der Schulferien

Mindestalter von 15 Jahren

Besuch einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule (AV-SH, Berufsfachschule I, Berufliches   Gymnasium) in Schleswig-Holstein

Praktikum in einem Handwerksbetrieb in Schleswig-Holstein (ausgenommen elterliche Betriebe)

Mindestens drei von fünf vereinbarten Tagen müssen absolviert werden, um das Geld zu erhalten. Fehlzeiten durch zum Beispiel Krankheit bis zu zwei Tage sind zulässig; dann wird aber entsprechend weniger Geld ausgezahlt.

Prämie beantragen:

Den Antrag stellen Schülerinnen und Schüler selbst bei der Handwerkskammer Flensburg. Das Onlineformular finden sie auf der Website der Handwerkskammer Flensburg. Es muss ausgefüllt und unterzeichnet an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: berufsbildung@hwk-flensburg.de. Der Antrag muss vor Beginn des Praktikums gestellt werden. Der Betrieb und ggf. die Eltern müssen unterzeichnen. Nach dem Ende des Praktikums wird sich die Handwerkskammer mit dem Praktikumsbetrieb in Verbindung setzen und einen schriftlichen Nachweis der Anwesenheit erbitten. Danach wird der Antrag geprüft und die Schülerinnen und Schüler erhalten, wenn alles vollständig vorliegt, ihr Geld.

Weitere Infos: www.hwk-luebeck.de/ausbildung

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